Toxizitäts- und Sicherheitsbewertungen neuentwickelter chemischer Stoffe sind essenziell zur Gewährleistung der erforderlichen Produktsicherheit. Eine Produktzulassung erfolgt erst nach Bewertung der toxischen Wirkungen und Gefahren auf den Menschen. Bisher werden Tierversuche für die regulatorische Anerkennung chemischer oder pharmazeutischer Erzeugnisse durchgeführt. Jedoch stellt die geringe Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tier auf den Menschen ein Problem dar. Daher bedarf es neuer Modelle, die die menschliche Biologie realitätsnah nachbilden. Neue Methoden, New Approach Methods (NAMs), basieren oft auf menschlichen Zellen oder Geweben. Beispielweise der 3D-Biodruck von Organoiden im Weltall ist eine NAM, zu dem bereits Projekte in Space2Health initiiert wurden. Jedoch haben sich NAMs wegen fehlender Validierung noch nicht als wissenschaftlicher Standard durchgesetzt. Die Methodenvalidierung bildet jedoch die Voraussetzung, Regulierungsentscheidungen auf einer Datengrundlage zu treffen, die nach vereinbarten Standards auf internationaler Ebene erstellt wurden. Darüber hinaus schaffen validierte Methoden Rechtssicherheit.
Das Ziel ist die Prjektförderung zur Standardisierung, Qualifizierung und Validierung von NAMs, die einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Die Projekte sollen durch die internationale Zusammenarbeit in einem Konsortium öffentlicher und privater Partner einen Mehrwert generieren. Projekte können sich in zwei verschiedenen Modulen bewerben, die sich im geforderten Technologiereifegrad unterscheiden und zu einer Vielzahl von Themen eingereicht werden. Geeignete Themen sind zum Beispiel:
Neurotoxizität
orale Toxizität
Reproduktionstoxizität
endokrine Disruptoren
Immunotoxizität
Immunogenität
inhalative Sensibilisierung
Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungskapazität, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung in Deutschland, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, verlangt.
Jedes Verbundprojekt muss aus mindestens einem niederländischen und einem deutschen Partner bestehen, die jeweils für eine Finanzierung durch eine der beiden beteiligten Förderorganisationen in Frage kommen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und Projektskizzen müssen bis spätestens 28. April 2025 eingereicht werden. Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Wenn Sie bereits eine Idee oder eine Projektskizze haben, jedoch noch nach einem Verbundpartner suchen, melden Sie sich bei uns unter support@space2health.de. Wir helfen Ihnen gerne dabei, passende Verbundpartner im INNOspace Netzwerk Space2Health zu finden.
Alle wichtigen Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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