Bekanntmachung zur Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“
Mit einer neuen Fördermaßnahme unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) den Transfer von Spitzenforschung in die wirtschaftliche Anwendung. Ziel der Bekanntmachung ist es, die technologische Souveränität Deutschlands und Europas in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien zu stärken, Innovationsökosysteme auszubauen und den Weg von wissenschaftlichen Erkenntnissen hin zu marktfähigen Produkten und Dienstleistungen deutlich zu beschleunigen.

Gefördert werden unternehmensgeführte Verbundprojekte, die innovative Technologien gemeinsam mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterentwickeln und für den späteren Markteinsatz vorbereiten. Die zugrunde liegenden Innovationen müssen bereits erfolgreich im Labor demonstriert worden sein und ein belastbares Markt- und Verwertungspotenzial aufweisen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen insbesondere technologische Entwicklungen in den Bereichen:
Cybersicherheit und IT-Sicherheit
Sichere und resiliente Kommunikationsnetze
6G- und zukünftige Kommunikationstechnologien
Vertrauenswürdige Datenübertragung und digitale Infrastrukturen
Quantenbasierte Kommunikations- und Sicherheitslösungen
Standardisierung, Zertifizierung und digitale Souveränität
Die geförderten Vorhaben sollen innovative Forschungsergebnisse gezielt in marktfähige Produkte und Dienstleistungen überführen. Dabei wird besonderer Wert auf praxisnahe Demonstrationen, die Einbindung späterer Anwender sowie eine klare Verwertungsstrategie gelegt.
Zu den zentralen Fördervoraussetzungen gehören:
Zusammenarbeit von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen in einem Verbundprojekt
Nachweis einer bereits im Labor erfolgreich demonstrierten Innovation
Vorliegen der relevanten geistigen Eigentumsrechte innerhalb des Konsortiums
Entwicklung eines Demonstrators mit klarer Markt- und Anwendungsperspektive
Nachweis eines konkreten Verwertungsinteresses des koordinierenden Unternehmens
Einbindung potenzieller Anwender und Bedarfsträger bereits während der Projektlaufzeit
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie weitere Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse. Die Vorhaben müssen als Verbundprojekte organisiert sein und mindestens ein Unternehmen sowie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung umfassen. Die Koordination soll durch ein Unternehmen erfolgen.
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Unternehmen können je nach Unternehmensgröße Förderquoten von bis zu 40 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe müssen Projektskizzen bis spätestens 15. Oktober 2026 eingereicht werden. Anschließend werden die ausgewählten Konsortien zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
Für Mitglieder des Space2Health-Netzwerks bietet die Bekanntmachung insbesondere Chancen für Vorhaben in den Bereichen Cybersecurity für digitale Gesundheit, sichere Gesundheitsdatenräume, medizinische KI, resiliente Kommunikationsinfrastrukturen, Telemedizin sowie raumfahrtgestützte Kommunikations- und Versorgungslösungen. Gerade die Verbindung von Gesundheitswirtschaft, Informationssicherheit und Raumfahrttechnologien eröffnet großes Potenzial für innovative Anwendungen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz.
Wenn Sie eine Projektidee in diesen Themenfeldern verfolgen und geeignete Projektpartner aus Wissenschaft, Gesundheitswirtschaft, Raumfahrt oder Digitalwirtschaft suchen, unterstützt das Space2Health-Netzwerk gerne bei der Vernetzung, Partneridentifikation und Konsortialbildung.
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