BMBF fördert neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik

In der medizinischen Versorgungskette ist die Therapie zentraler Bestandteil. Dieser entscheidende Behandlungsschritt soll neben der optimalen Versorgung eines Leidens auch eine Verringerung von Folgeschäden, eine schnelle Heilung und Reduzierung zukünftiger Einschränkungen für ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Förderziel ist, zur Verbesserung der Patientenversorgung neue Therapien mit innovativen Medizinprodukten zu schaffen und damit zugleich die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Medizintechnik zu stärken.
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Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von FuE zu neuen und möglichst schonenden Therapieverfahren mit Medizinprodukten im Rahmen von Verbundvorhaben mehrerer Partner aus Industrie, Wissenschaft, Klinik und Versorgung. Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und klinischen Anwendern soll sowohl die fachliche Expertise gebündelt als auch ein zügiger Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die breite Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Folgende Themenfelder liegen im Fokus der Förderung:
· Ersatz von Pharmazeutika
· Schonendere Interventionen
· Ersatz von Operationen
· Neuartige Therapieverfahren
Die Themenfelder sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technologischen Fragestellungen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Medizintechnische Lösungen im Kontext dieser Fördermaßnahme sind Versorgungslösungen, die in der Regel ein Medizinprodukt als zentrales Element beinhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Softwarelösungen, ausschließliche Entwicklung von Apps (digitale Medizinprodukte) sowie klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung als zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Beteiligung von KMU wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Klinik zur Lösung von gemeinsamen FuE‑Aufgaben. Darüber hinaus soll ein medizinischer Anwender im Vorhaben eingebunden werden. Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.
Die Projektdauer ist auf bis zu drei Jahre anzulegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist endet am 31. August 2023.
Mehr Informationen:https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/06/2023-06-01-Bekanntmachung-Medizintechnik.html?view=renderNewsletterHtml
Hinweis: Der obenstehende Text erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.