BMWK ruft auf zur Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen
Wie müssen einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore aussehen? Wo sind neue Freiräume für die Erprobung von für Innovationen notwendig, welche Standards und ergänzenden Maßnahmen braucht es? Zur Vorbereitung eines Reallabore-Gesetzes hat das BMWK einen öffentlichen Konsultationsprozess gestartet. Alle betroffenen Organisationen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, ihre Vorschläge und Ideen bis zum 29. September 2023 digital zu übermitteln.

© Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung
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Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen neue Technologien und innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren. Deshalb wird es bei der diesjährigen INNOspace Jahreskonferenz am 26. September in Bonn einem Workshop zum Thema: „Potenzielle Anwendungsfelder für Reallabore: Für welche Themen mit Raumfahrtbezug könnten Reallabore eingerichtet werden?“ geben.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, welches einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet. In der Umsetzung der Reallabore-Strategie wurden bereits wichtige neue Erprobungsmöglichkeiten geschaffen und Erfahrungen gewonnen, welche Rahmenbedingungen Reallabore brauchen, um erfolgreich zu sein. Studien, Leitfäden sowie der Austausch im Netzwerk Reallabore haben wichtige Impulse geliefert.
Vor diesem Hintergrund führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine breite Konsultation zum Reallabore-Gesetz und zu weiteren Maßnahmen durch. Betroffene Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen ein. Die Ergebnisse aus der Konsultation, die nicht die Bundes-Kompetenz betreffen, werden je nach Zuständigkeit an den bestehenden Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore bzw. die Europäische Kommission weitergegeben.
Als Grundlage für die Konsultation dient das Grünbuch Reallabore. Es beschreibt die Ausgangslage, macht konkrete Vorschläge und stellt offene Fragen zu den vier Elementen des BMWK-Konzeptes:
A. Übergreifende Standards für Reallabore
B. Rechtliche Grundlagen für neue Reallabore in wichtigen Innovationsbereichen.
C. Ergänzend: Ein Experimentierklausel-Check in der Gesetzgebung
D. Ergänzend: ein One-Stop-Shop Reallabore (OSS) als zentrale Anlaufstelle für die Praxis und für den Wissenstransfer.
Die Beantwortung der Fragen ist über eine digitale Eingabemaske hier vom 10. Juli bis zum 29. September 2023 möglich.
Bei inhaltlichen Fragen zur Konsultation richten Sie sich gerne an das Team der Geschäftsstelle Reallabore (reallabore@bmwk.bund.de), bei technischen Problemen an unseren technischen Support (bmwk.technik@db-n.com).
Sie möchten gerne im Rahmen des INNOspace Netzwerks Space2Health ein Reallabor umsetzen, aber es fehlt Ihnen noch Input für die erfolgreiche Umsetzung, dann schreiben Sie uns gerne an: