Industrie- und Handelskammer Reutlingen
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sind Interessenvertreter und Dienstleister der regionalen Wirtschaft. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts regeln sie aber auch staatliche Aufgaben. Sie sind zudem für Ministerien, Gerichte und Behörden ein sachkundiger Partner in wirtschaftlichen Fragen. Damit die IHK ihr Urteil objektiv und unabhängig abgeben kann, hat der Gesetzgeber die Mitgliedschaft kraft Gesetzes eingeführt. Alle Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe sind also Mitglied in der IHK.
Das oberste Gremium jeder IHK ist die Vollversammlung. Alle IHK-zugehörigen Unternehmen wählen dieses Unternehmerparlament für fünf Jahre. Dort befinden sich ausschließlich Vertreter der Mitgliedsbetriebe. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung der IHK und wählen das Präsidium. Die IHK Reutlingen vertritt das Gesamtinteresse ihrer rund 42.000 Mitgliedsunternehmen in der Region Neckar-Alb. Dazu gehören die Landkreise Reutlingen, Tübingen und der Zollernalbkreis.
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