Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema klinische Studien mit hoher Relevanz für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postinfektiösen Erkrankungen
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Postinfektiöse Erkrankungen stellen eine wachsende medizinische und gesellschaftliche Herausforderung dar. Neben gut bekannten Krankheitsbildern wie Multipler Sklerose oder Typ-1-Diabetes rücken insbesondere sogenannte postakute Infektionssyndrome (PAIS) in den Fokus der Forschung. Diese können nach unterschiedlichen Infektionen, etwa durch SARS-CoV-2, Epstein-Barr-Virus, Influenza oder andere Erreger, auftreten und führen in vielen Fällen zu langanhaltenden, teils schwerwiegenden und multisystemischen Beschwerden. Charakteristisch sind heterogene Verläufe, unklare Pathomechanismen sowie eine häufig unzureichende therapeutische Versorgung. Besonders betroffen sind Frauen, aber auch jüngere Erwachsene und Kinder.

Ziel der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist es, bestehende Evidenzlücken im Bereich postinfektiöser Erkrankungen zu schließen und dadurch die Versorgung betroffener Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen der „Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ sollen insbesondere klinische Studien, systematische Übersichtsarbeiten sowie Konzeptphasen für zukünftige Studien gefördert werden. Die Ergebnisse sollen in medizinische Leitlinien einfließen und langfristig zu einer verbesserten Diagnostik, Therapie und Rehabilitation beitragen. Ein zentrales Element der Förderinitiative ist zudem die aktive Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie weiterer relevanter Zielgruppen in den Forschungsprozess, um die Versorgungsrelevanz und Qualität der Studien zu erhöhen.
Die Richtlinie umfasst drei Fördermodule. Im ersten Modul werden wissenschaftsinitiierte, randomisierte und kontrollierte klinische Studien gefördert, die entweder konfirmatorisch oder explorativ angelegt sind. Diese Studien sollen diagnostische oder therapeutische Ansätze bei PAIS untersuchen und in der Regel multizentrisch durchgeführt werden. Das zweite Modul umfasst systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien im Bereich PAIS sowie deren Aktualisierung nach internationalen wissenschaftlichen Standards. Ziel ist es, bestehende Evidenz systematisch zusammenzuführen und für die klinische Praxis nutzbar zu machen. Im dritten Modul werden Konzeptphasen gefördert, in denen Patientinnen und Patienten sowie weitere relevante Akteure aktiv in die Planung zukünftiger klinischer Studien eingebunden werden. Dies umfasst unter anderem die gemeinsame Entwicklung von Forschungsdesigns, die Definition relevanter Endpunkte sowie die Prüfung der Machbarkeit geplanter Studien. Auf Basis dieser Konzeptphasen kann im Anschluss eine weiterführende klinische Studie beantragt werden.
Nicht förderfähig sind unter anderem Studien an gesunden Personen (mit Ausnahme von Schwangeren), Studien zur Primärprävention, frühe Phase-I- und Phase-IIa-Studien, reine Versorgungsforschungsansätze sowie Scoping- und Realist Reviews. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem eine hohe wissenschaftliche Qualität, die Einhaltung internationaler Standards wie ICH-GCP oder PRISMA sowie eine nachvollziehbare Patientenbeteiligung.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nur in Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn sie gleichzeitig eine Einrichtung der Gesundheitsversorgung darstellen, können jedoch als Projektpartner eingebunden werden. Grundsätzlich wird erwartet, dass Antragstellende über einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten im Bereich PAIS verfügen und methodisch sowie infrastrukturell in der Lage sind, hochwertige klinische Forschung durchzuführen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase sind Projektskizzen bis spätestens 2. September 2026 einzureichen. Erfolgreich ausgewählte Projekte werden zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. Klinische Studien können in der Regel über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden, systematische Übersichtsarbeiten bis zu zwei Jahre und Konzeptphasen bis zu 18 Monate. Ergebnisse geförderter Projekte sind verpflichtend zu veröffentlichen, vorzugsweise im Open-Access, und klinische Studien müssen in einem WHO-kompatiblen Register registriert werden.
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme ist der DLR Projektträger – Bereich Gesundheit – in Bonn beauftragt. Weitere Informationen, Leitfäden und Antragsunterlagen stehen über das BMFTR-Portal zur Verfügung. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/06/2026-06-01-bekanntmachung-postinfektioese-erkrankungen.html?view=renderNewsletterHtml
Wenn Sie bereits eine Projektidee im Bereich postinfektiöser Erkrankungen oder Schnittstellen zu Raumfahrt- und Gesundheitstechnologien entwickeln und hierfür Partner im Space2Health-Netzwerk suchen, unterstützen wir Sie gerne bei der Vernetzung und Konsortialbildung unter support@space2health.de.



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