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Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

  • vor 4 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Die Förderung wissenschaftsinitiierter klinischer Forschung ist ein zentraler Baustein für eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung. Mit der aktuellen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sollen gezielt Evidenzlücken geschlossen werden, die für Patientinnen und Patienten sowie für das deutsche Gesundheitssystem von hoher Bedeutung sind. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen, die von industriell finanzierten Studien häufig nicht ausreichend adressiert werden, beispielsweise bei seltenen Erkrankungen, neuen Anwendungsgebieten bereits zugelassener Therapien oder nichtmedikamentösen Behandlungsverfahren. Ziel der Fördermaßnahme ist es, belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren, die langfristig in medizinische Leitlinien einfließen und die Patientenversorgung verbessern können. Gleichzeitig soll die methodische Qualität klinischer Forschung weiterentwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der aktiven Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie weiterer relevanter Zielgruppen in Planung, Durchführung und Verwertung der Forschung



Die Förderrichtlinie umfasst vier Fördermodule. Im ersten Modul werden wissenschaftsinitiierte klinische Studien gefördert. Dazu gehören multizentrische, prospektive, randomisierte und kontrollierte Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Therapiekonzepten sowie kleinere explorative Studien, die der Vorbereitung größerer konfirmatorischer Studien dienen. Das zweite Modul fördert systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien sowie die Aktualisierung bestehender Reviews nach internationalen Qualitätsstandards. Im dritten Modul werden Konzeptphasen gefördert, in denen Patientinnen und Patienten und weitere relevante Zielgruppen aktiv an der Planung und Konzeption zukünftiger klinischer Studien oder systematischer Übersichtsarbeiten beteiligt werden. Das vierte Modul richtet sich an methodische Begleitforschungsprojekte („Studies within a Trial“, SWATs), die beispielsweise Fragen zur Patientenrekrutierung, Studienadhärenz oder Datenerhebung untersuchen und so zur Verbesserung der Durchführung klinischer Studien beitragen.


Nicht gefördert werden unter anderem Studien an gesunden Personen (mit Ausnahme von Schwangeren), Studien zur Primärprävention, reine Diagnostikstudien ohne anschließende Intervention, frühe Phase-I- und Phase-IIa-Studien sowie klassische Versorgungsforschungsstudien. Nicht gefördert werden in allen Modulen Vorhaben, die sich mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS) befassen. Zudem sind Forschungsansätze von der Förderung ausgeschlossen, die bereits in anderen Fördermaßnahmen beantragt werden, wie zum Beispiel in der Richtlinie zur Förderung von klinischen Studien mit hoher Relevanz für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postinfektiösen Erkrankungen.


Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, weitere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie zivilgesellschaftliche Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nur in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn sie gleichzeitig Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sind. Darüber hinaus können Unternehmen als Unterauftragnehmer in die Projekte eingebunden werden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die Antragstellenden über einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten verfügen, internationale Qualitätsstandards einhalten und Patientinnen und Patienten angemessen in die Forschung einbeziehen.


Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Verfahrensstufe müssen Projektskizzen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 2. September 2026. Erfolgreiche Antragstellende werden anschließend zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.

Klinische Studien können in der Regel für bis zu fünf Jahre, systematische Übersichtsarbeiten für bis zu zwei Jahre, Konzeptphasen für bis zu 18 Monate und methodische Begleitforschungsprojekte ebenfalls für bis zu fünf Jahre gefördert werden. Open-Access-Publikationen, die Registrierung klinischer Studien sowie ein strukturiertes Forschungsdatenmanagement sind verpflichtende Bestandteile der Förderung.


Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme wurde der DLR Projektträger – Bereich Gesundheit – beauftragt. Weitere Informationen, Leitfäden zu den einzelnen Fördermodulen sowie Hinweise zur Antragstellung finden sich auf der Webseite des BMFTR unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/06/2026-06-01-bekanntmachung-patientenversorgung.html?view=renderNewsletterHtml


Wenn Sie bereits eine Projektidee oder erste Ansätze für eine klinische Studie, eine systematische Übersichtsarbeit oder ein Konzeptvorhaben haben und noch nach geeigneten Partnern suchen, unterstützen wir Sie gerne bei der Vernetzung innerhalb des Space2Health-Netzwerks. Kontaktieren Sie uns hierzu unter support@space2health.de.

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