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Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur Förderung von Versorgungsforschung - Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien

  • 8. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Mit einer neuen Förderbekanntmachung unterstützt der Innovationsausschuss (IA) beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Entwicklung, Weiterentwicklung und Aktualisierung hochwertiger medizinischer Leitlinien. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung in Deutschland durch evidenzbasierte und praxisnahe Handlungsempfehlungen zu verbessern. Gefördert werden insbesondere S3-Leitlinien mit hoher Relevanz für die Versorgung gesetzlich Versicherter. Dabei stehen Interdisziplinarität, sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, die Einbindung der Patientenperspektive sowie die praxisnahe Umsetzung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im Mittelpunkt.



Die Förderung konzentriert sich auf drei Themenfelder:

1. Weiterentwicklung und Aktualisierung von S3-Leitlinien mit Schwerpunkt auf Implementierung und Nutzbarkeit

Gefördert werden Leitlinien, die praxisnäher gestaltet und durch priorisierte Schlüsselempfehlungen, grafische Darstellungen, Versorgungspfade und digitale Formate leichter anwendbar werden. Zudem sollen thematisch verwandte Leitlinien stärker zusammengeführt werden, um widersprüchliche Empfehlungen zu vermeiden und die Versorgung ganzheitlicher zu unterstützen.


2. Weiterentwicklung bestehender S2k-Leitlinien zu S3-Leitlinien

Dieses Themenfeld richtet sich an Bereiche mit bereits vorhandener wissenschaftlicher Evidenz, beispielsweise aus klinischen Studien oder Versorgungsregistern. Ziel ist die methodische Aufwertung bestehender Leitlinien, um Transparenz, Akzeptanz und Umsetzung in der Versorgung zu verbessern.


3. Neu- und Weiterentwicklung von Leitlinien zum Umgang mit Gewalt sowie zur Prävention von Selbst- und Fremdgefährdung

Gefördert werden Leitlinien zur medizinischen Versorgung von Betroffenen geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt sowie Leitlinien für den ambulanten Umgang mit Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel ist es, medizinisches Fachpersonal bei der frühzeitigen Erkennung kritischer Situationen zu unterstützen, Versorgungspfade zu verbessern und die Zusammenarbeit mit psychosozialen Unterstützungsangeboten zu stärken. Auch Akteurinnen und Akteure außerhalb des Gesundheitswesens sollen in die Leitlinienentwicklung eingebunden werden.


Antragsberechtigt sind wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften sowie Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist die Beteiligung mindestens einer Mitgliedsgesellschaft der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die die Entwicklung und Qualitätssicherung medizinischer Leitlinien in Deutschland koordiniert.


Die Förderung erfolgt in einem einstufigen Verfahren. Vollständige Anträge müssen bis zum 22. September 2026, 12:00 Uhr, elektronisch über das Förderportal des DLR Projektträgers eingereicht werden. Für die Entwicklung und Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien stehen im Innovationsfonds 2026 insgesamt mindestens 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Eine maximale Fördersumme pro Projekt ist nicht festgelegt. Die beantragten Mittel müssen angemessen und nachvollziehbar begründet werden. Für Akteure aus dem Space2Health-Netzwerk ergeben sich insbesondere Anknüpfungspunkte in den Bereichen Digitalisierung, datenbasierte Gesundheitsversorgung, Nutzung von Real-World-Daten sowie der Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsmodelle.


Wenn Sie bereits eine Projektidee entwickeln und hierfür Kontakte im Space2Health-Netzwerk suchen, unterstützen wir Sie gerne bei der Vernetzung, Partneridentifikation und Konsortialbildung unter support@space2health.de.


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